Entscheidungshilfe

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher passt zu Ihrem Gebäude?

Beide Ausweise sind rechtsgültig und zehn Jahre gültig. Der Unterschied liegt in der Datenbasis, der Aussagekraft und im Preis – und in einigen Fällen schreibt das Gesetz die Ausweisart vor.

Das Wichtigste in Kürze

Schnellantwort

Der Verbrauchsausweis (69,00 €) berechnet den Kennwert aus den tatsächlichen Verbräuchen und reicht für die meisten Bestandsgebäude. Der Bedarfsausweis (ab 250,00 €) bilanziert das Gebäude rechnerisch und ist Pflicht bei Neubauten sowie – bis Ende 2026 – bei ungedämmten Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977.

Aus Verbrauchsdaten

Verbrauchsausweis

Für die meisten Bestandsgebäude
69,00 €Wohngebäude · 1 Werktag
  • Basis: Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre
  • Günstig und schnell – keine Begehung nötig
  • Zulässig ab 5 Wohnungen oder Bauantrag ab 11/1977
Rechnerische Bilanz

Bedarfsausweis

Pflicht bei Neubau und kleinen Altbauten
ab 250,00 €Wohngebäude · 5 Werktage
  • Basis: Pläne, Bauteilangaben, Fotos, Heizung
  • Objektiv – unabhängig vom Nutzerverhalten
  • Ausführliche Modernisierungsempfehlungen

Vergleich auf einen Blick.

KriteriumVerbrauchsausweisBedarfsausweis
DatenbasisTatsächliche Verbräuche der letzten 3 Jahre (ab 2027: 2 Jahre)Rechnerische Bilanz von Gebäudehülle und Anlagentechnik
AussagekraftAbhängig vom Nutzerverhalten der BewohnerObjektiv, unabhängig vom Nutzerverhalten
KennwerteEndenergieverbrauch, EffizienzklasseEnd- und Primärenergiebedarf, Effizienzklasse
Preis Wohngebäude69,00 €ab 250,00 €
Lieferzeit1 Werktag5 Werktage
UnterlagenHeizkostenabrechnungen, Baujahr, Wohnfläche, HeizungPläne, Bauteilangaben, Fenster, Heizung, Fotos
BegehungNicht nötigNicht nötig – Fotos genügen
Zulässig fürBestandsgebäude ≥ 5 WE oder Bauantrag ab 11/1977 (ab 2027: alle Bestandswohngebäude)Alle Gebäude; Pflicht bei Neubau und kleinen ungedämmten Altbauten vor 1977 (bis Ende 2026)
Gültigkeit10 Jahre10 Jahre
Sinnvoll beiVerkauf/Vermietung von Bestandsgebäuden mit vorhandenen VerbräuchenSanierungsplanung, Förderung, fehlende Verbräuche, gut gedämmtes Haus
Energieausweis-Check

Welcher Ausweis ist der richtige für Ihr Gebäude?

Beantworten Sie wenige Fragen zu Gebäudeart, Baujahr und Wohnungszahl. Das Ergebnis zeigt, ob der günstige Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist – mit Preis, Lieferzeit und direktem Weg zur Bestellung.

Frage 1 von bis zu 6

Um welche Art von Gebäude geht es?

Ausführlich erklärt: Unterschied, Pflichtfälle, Rechenbeispiel.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, seit 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) kennt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide sind rechtsgültig, beide gelten zehn Jahre, beide enthalten eine Effizienzklasse. Trotzdem unterscheiden sie sich grundlegend darin, wie der Kennwert zustande kommt – und in manchen Fällen schreibt das Gesetz vor, welchen Ausweis Sie brauchen.

Der Verbrauchsausweis: gemessen statt gerechnet

Der Verbrauchsausweis bewertet das Gebäude anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser. Grundlage sind die Abrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre – ab dem 1. Januar 2027 reichen zwei Jahre. Damit ein kalter Winter das Ergebnis nicht verzerrt, wird der Verbrauch mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes für den Standort bereinigt. Ist Warmwasser nicht in den Verbräuchen enthalten (etwa bei elektrischen Durchlauferhitzern), wird eine Pauschale addiert. Längere Leerstände werden rechnerisch korrigiert.

Das Ergebnis ist der Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a), bezogen auf die Gebäudenutzfläche. Bei Wohngebäuden wird diese vereinfacht aus der Wohnfläche abgeleitet (Faktor 1,2, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller 1,35).

Vorteile: günstig, schnell, keine Begehung nötig, realistische Abbildung des Betriebs. Nachteil: Der Wert hängt vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab. Eine Familie mit kleinen Kindern, die auf 23 °C heizt, produziert einen schlechteren Kennwert als ein sparsamer Single im gleichen Haus.

Der Bedarfsausweis: das Gebäude als Rechenmodell

Der Bedarfsausweis ignoriert die Bewohner. Stattdessen wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude unter normierten Bedingungen benötigt: Standard-Raumtemperatur, Standard-Nutzung, Standard-Klima. Dafür braucht der Energieberater Informationen zur Gebäudehülle (Wandaufbau, Dämmung, Fenster, Dach, Bodenplatte) und zur Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, erneuerbare Energien).

Das Ergebnis sind der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf, der zusätzlich die Umweltwirkung des Energieträgers berücksichtigt (Strom aus dem Netz wird anders gewichtet als Erdgas oder Holzpellets).

Vorteile: objektiv vergleichbar, aussagekräftig für Sanierungsplanung, unabhängig vom Nutzerverhalten, auch ohne Verbrauchsdaten möglich. Nachteil: höherer Aufwand und Preis; die Berechnung nach Norm liegt bei Altbauten häufig über dem realen Verbrauch.

Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?

Das Gesetz schreibt den Bedarfsausweis vor:

  1. Bei Neubauten – hier gibt es noch keine Verbräuche, der Ausweis wird aus der Planung erstellt.
  2. Bei kleinen Altbauten: Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Wurde ein solches Haus später auf dieses Niveau gedämmt, ist der Verbrauchsausweis wieder erlaubt.
  3. Bei umfassenden Modernisierungen, wenn eine Berechnung nach GEG ohnehin durchgeführt wird.

Diese Einschränkung für kleine Altbauten (Punkt 2) entfällt ab dem 1. Januar 2027. Dann dürfen alle Bestandswohngebäude mit einem Verbrauchsausweis versehen werden, sofern Verbrauchsdaten vorliegen. Für Nichtwohngebäude geht die Entwicklung in die andere Richtung: Ab 2027 ist dort der Bedarfsausweis die Regel.

Entscheidungshilfe: Welcher Ausweis passt zu Ihrer Situation?

Situation Empfehlung
Bestandshaus, Verkauf oder Vermietung, Verbräuche vorhanden Verbrauchsausweis (69,00 €)
Haus vor 1977, max. 4 Wohnungen, nicht gedämmt Bedarfsausweis (Pflicht bis 31.12.2026)
Neubau oder Erstbezug Bedarfsausweis
Sanierung geplant, Fördermittel beantragen Bedarfsausweis
Gebäude stand länger leer oder Verbrauchsdaten fehlen Bedarfsausweis
Gut gedämmtes Haus, aber hohe Verbräuche der Bewohner Bedarfsausweis zeigt die bessere Klasse
Mehrfamilienhaus, Vermietung einer Wohnung Verbrauchsausweis (für das ganze Gebäude)

Sie sind unsicher? Der Energieausweis-Check fragt Gebäudeart, Baujahr, Wohnungszahl und Datenlage ab und nennt Ihnen den zulässigen Ausweis.

Rechenbeispiel: dasselbe Haus, zwei Kennwerte

Ein Reihenhaus von 1985 mit 120 m² Wohnfläche und Gas-Brennwerttherme verbraucht im Schnitt 15.600 kWh Erdgas pro Jahr. Für den Verbrauchsausweis wird die Gebäudenutzfläche mit 1,2 × 120 = 144 m² angesetzt; der Verbrauch entspricht rund 108 kWh/(m²·a), nach Klimabereinigung am Standort etwa 112 kWh/(m²·a) – Klasse D. Der Bedarfsausweis rechnet dagegen mit den Bauteilwerten der Baualtersklasse 1984–1994 (zweischaliges Mauerwerk mit dünner Kerndämmung, Isolierverglasung) und normierten 19 °C in allen Räumen. Ergebnis: ein Endenergiebedarf von etwa 135 kWh/(m²·a), Klasse E. Beide Werte sind korrekt – sie beantworten nur unterschiedliche Fragen: „Wie viel wurde verbraucht?“ gegenüber „Wie viel braucht das Gebäude unter Normbedingungen?“.

Was beide Ausweise gemeinsam haben

  • Sie werden von einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person erstellt und beim DIBt registriert.
  • Sie gelten zehn Jahre ab Ausstellung.
  • Sie enthalten die Effizienzklasse A+ bis H (Wohngebäude), den Energieträger, das Baujahr und Modernisierungsempfehlungen.
  • Sie müssen Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Ihre Kennwerte sind Pflichtangaben in jeder Immobilienanzeige.

Unsere Empfehlung

Wenn der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist und Sie den Ausweis für Verkauf, Vermietung oder Anzeige brauchen, ist er die wirtschaftliche Wahl: 69,00 €, fertig in 1 Werktag. Den Bedarfsausweis (ab 250,00 €) empfehlen wir, wenn Sie sanieren, fördern lassen oder ein energetisch gutes Haus im besten Licht zeigen wollen. Verbrauchsausweis bestellen · Bedarfsausweis bestellen

FAQ

Häufige Fragen

Wahlfreiheit, Effizienzklasse und die Änderungen 2027.

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns

Ist der Bedarfsausweis besser als der Verbrauchsausweis?
Er ist aussagekräftiger, weil er das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten bewertet. Rechtlich sind beide gleichwertig, sofern der Verbrauchsausweis für das Gebäude zulässig ist.
Welche Verbrauchsdaten brauche ich für den Verbrauchsausweis?
Die Heiz- und Warmwasserverbräuche von drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsjahren, deren Ende nicht länger als 18 Monate zurückliegt. Ab 2027 genügen zwei Jahre.
Ändert sich der Kennwert, wenn neue Mieter einziehen?
Beim Verbrauchsausweis ja – er spiegelt die Verbräuche der bisherigen Nutzer. Der Ausweis bleibt aber trotzdem zehn Jahre gültig; eine Neuausstellung ist nicht erforderlich.
Kann ich mir den Ausweis aussuchen?
Wenn Ihr Gebäude nicht unter eine Pflichtregel fällt (Neubau, kleiner ungedämmter Altbau vor 1977), ja. Beide Ausweise erfüllen dann die gesetzliche Pflicht.
Welcher Ausweis zeigt die bessere Klasse?
Das hängt vom Gebäude ab: Bei ungedämmten Altbauten fällt der Verbrauchsausweis meist besser aus, bei gut gedämmten Häusern mit hohem Nutzerverbrauch der Bedarfsausweis.
Was ändert sich 2027?
Die Bedarfsausweis-Pflicht für kleine Altbauten entfällt, der Verbrauchsausweis braucht nur noch zwei Jahre Daten, und für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis zur Regel.
Kann ich später von Verbrauchs- auf Bedarfsausweis wechseln?
Ja, jederzeit durch Neuausstellung. Der alte Ausweis bleibt daneben bis zu seinem Ablauf gültig.

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