Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – welcher passt zu Ihrem Gebäude?
Beide Ausweise sind rechtsgültig und zehn Jahre gültig. Der Unterschied liegt in der Datenbasis, der Aussagekraft und im Preis – und in einigen Fällen schreibt das Gesetz die Ausweisart vor.
Das Wichtigste in Kürze
Schnellantwort
Der Verbrauchsausweis (69,00 €) berechnet den Kennwert aus den tatsächlichen Verbräuchen und reicht für die meisten Bestandsgebäude. Der Bedarfsausweis (ab 250,00 €) bilanziert das Gebäude rechnerisch und ist Pflicht bei Neubauten sowie – bis Ende 2026 – bei ungedämmten Wohngebäuden mit höchstens vier Wohnungen und Bauantrag vor November 1977.
Verbrauchsausweis
- Basis: Heizkostenabrechnungen der letzten Jahre
- Günstig und schnell – keine Begehung nötig
- Zulässig ab 5 Wohnungen oder Bauantrag ab 11/1977
Bedarfsausweis
- Basis: Pläne, Bauteilangaben, Fotos, Heizung
- Objektiv – unabhängig vom Nutzerverhalten
- Ausführliche Modernisierungsempfehlungen
Vergleich auf einen Blick.
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Datenbasis | Tatsächliche Verbräuche der letzten 3 Jahre (ab 2027: 2 Jahre) | Rechnerische Bilanz von Gebäudehülle und Anlagentechnik |
| Aussagekraft | Abhängig vom Nutzerverhalten der Bewohner | Objektiv, unabhängig vom Nutzerverhalten |
| Kennwerte | Endenergieverbrauch, Effizienzklasse | End- und Primärenergiebedarf, Effizienzklasse |
| Preis Wohngebäude | 69,00 € | ab 250,00 € |
| Lieferzeit | 1 Werktag | 5 Werktage |
| Unterlagen | Heizkostenabrechnungen, Baujahr, Wohnfläche, Heizung | Pläne, Bauteilangaben, Fenster, Heizung, Fotos |
| Begehung | Nicht nötig | Nicht nötig – Fotos genügen |
| Zulässig für | Bestandsgebäude ≥ 5 WE oder Bauantrag ab 11/1977 (ab 2027: alle Bestandswohngebäude) | Alle Gebäude; Pflicht bei Neubau und kleinen ungedämmten Altbauten vor 1977 (bis Ende 2026) |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Sinnvoll bei | Verkauf/Vermietung von Bestandsgebäuden mit vorhandenen Verbräuchen | Sanierungsplanung, Förderung, fehlende Verbräuche, gut gedämmtes Haus |
Welcher Ausweis ist der richtige für Ihr Gebäude?
Beantworten Sie wenige Fragen zu Gebäudeart, Baujahr und Wohnungszahl. Das Ergebnis zeigt, ob der günstige Verbrauchsausweis ausreicht oder ein Bedarfsausweis Pflicht ist – mit Preis, Lieferzeit und direktem Weg zur Bestellung.
Um welche Art von Gebäude geht es?
Ausführlich erklärt: Unterschied, Pflichtfälle, Rechenbeispiel.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG, seit 2026 Gebäudemodernisierungsgesetz – GModG) kennt zwei Arten von Energieausweisen: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Beide sind rechtsgültig, beide gelten zehn Jahre, beide enthalten eine Effizienzklasse. Trotzdem unterscheiden sie sich grundlegend darin, wie der Kennwert zustande kommt – und in manchen Fällen schreibt das Gesetz vor, welchen Ausweis Sie brauchen.
Der Verbrauchsausweis: gemessen statt gerechnet
Der Verbrauchsausweis bewertet das Gebäude anhand des tatsächlichen Energieverbrauchs für Heizung und Warmwasser. Grundlage sind die Abrechnungen der letzten drei zusammenhängenden Jahre – ab dem 1. Januar 2027 reichen zwei Jahre. Damit ein kalter Winter das Ergebnis nicht verzerrt, wird der Verbrauch mit den Klimafaktoren des Deutschen Wetterdienstes für den Standort bereinigt. Ist Warmwasser nicht in den Verbräuchen enthalten (etwa bei elektrischen Durchlauferhitzern), wird eine Pauschale addiert. Längere Leerstände werden rechnerisch korrigiert.
Das Ergebnis ist der Endenergieverbrauch in kWh/(m²·a), bezogen auf die Gebäudenutzfläche. Bei Wohngebäuden wird diese vereinfacht aus der Wohnfläche abgeleitet (Faktor 1,2, bei Ein- und Zweifamilienhäusern mit beheiztem Keller 1,35).
Vorteile: günstig, schnell, keine Begehung nötig, realistische Abbildung des Betriebs. Nachteil: Der Wert hängt vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab. Eine Familie mit kleinen Kindern, die auf 23 °C heizt, produziert einen schlechteren Kennwert als ein sparsamer Single im gleichen Haus.
Der Bedarfsausweis: das Gebäude als Rechenmodell
Der Bedarfsausweis ignoriert die Bewohner. Stattdessen wird berechnet, wie viel Energie das Gebäude unter normierten Bedingungen benötigt: Standard-Raumtemperatur, Standard-Nutzung, Standard-Klima. Dafür braucht der Energieberater Informationen zur Gebäudehülle (Wandaufbau, Dämmung, Fenster, Dach, Bodenplatte) und zur Anlagentechnik (Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, erneuerbare Energien).
Das Ergebnis sind der Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf, der zusätzlich die Umweltwirkung des Energieträgers berücksichtigt (Strom aus dem Netz wird anders gewichtet als Erdgas oder Holzpellets).
Vorteile: objektiv vergleichbar, aussagekräftig für Sanierungsplanung, unabhängig vom Nutzerverhalten, auch ohne Verbrauchsdaten möglich. Nachteil: höherer Aufwand und Preis; die Berechnung nach Norm liegt bei Altbauten häufig über dem realen Verbrauch.
Wann ist der Bedarfsausweis Pflicht?
Das Gesetz schreibt den Bedarfsausweis vor:
- Bei Neubauten – hier gibt es noch keine Verbräuche, der Ausweis wird aus der Planung erstellt.
- Bei kleinen Altbauten: Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die nicht mindestens das Wärmeschutzniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Wurde ein solches Haus später auf dieses Niveau gedämmt, ist der Verbrauchsausweis wieder erlaubt.
- Bei umfassenden Modernisierungen, wenn eine Berechnung nach GEG ohnehin durchgeführt wird.
Diese Einschränkung für kleine Altbauten (Punkt 2) entfällt ab dem 1. Januar 2027. Dann dürfen alle Bestandswohngebäude mit einem Verbrauchsausweis versehen werden, sofern Verbrauchsdaten vorliegen. Für Nichtwohngebäude geht die Entwicklung in die andere Richtung: Ab 2027 ist dort der Bedarfsausweis die Regel.
Entscheidungshilfe: Welcher Ausweis passt zu Ihrer Situation?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Bestandshaus, Verkauf oder Vermietung, Verbräuche vorhanden | Verbrauchsausweis (69,00 €) |
| Haus vor 1977, max. 4 Wohnungen, nicht gedämmt | Bedarfsausweis (Pflicht bis 31.12.2026) |
| Neubau oder Erstbezug | Bedarfsausweis |
| Sanierung geplant, Fördermittel beantragen | Bedarfsausweis |
| Gebäude stand länger leer oder Verbrauchsdaten fehlen | Bedarfsausweis |
| Gut gedämmtes Haus, aber hohe Verbräuche der Bewohner | Bedarfsausweis zeigt die bessere Klasse |
| Mehrfamilienhaus, Vermietung einer Wohnung | Verbrauchsausweis (für das ganze Gebäude) |
Sie sind unsicher? Der Energieausweis-Check fragt Gebäudeart, Baujahr, Wohnungszahl und Datenlage ab und nennt Ihnen den zulässigen Ausweis.
Rechenbeispiel: dasselbe Haus, zwei Kennwerte
Ein Reihenhaus von 1985 mit 120 m² Wohnfläche und Gas-Brennwerttherme verbraucht im Schnitt 15.600 kWh Erdgas pro Jahr. Für den Verbrauchsausweis wird die Gebäudenutzfläche mit 1,2 × 120 = 144 m² angesetzt; der Verbrauch entspricht rund 108 kWh/(m²·a), nach Klimabereinigung am Standort etwa 112 kWh/(m²·a) – Klasse D. Der Bedarfsausweis rechnet dagegen mit den Bauteilwerten der Baualtersklasse 1984–1994 (zweischaliges Mauerwerk mit dünner Kerndämmung, Isolierverglasung) und normierten 19 °C in allen Räumen. Ergebnis: ein Endenergiebedarf von etwa 135 kWh/(m²·a), Klasse E. Beide Werte sind korrekt – sie beantworten nur unterschiedliche Fragen: „Wie viel wurde verbraucht?“ gegenüber „Wie viel braucht das Gebäude unter Normbedingungen?“.
Was beide Ausweise gemeinsam haben
- Sie werden von einer nach § 88 GEG ausstellungsberechtigten Person erstellt und beim DIBt registriert.
- Sie gelten zehn Jahre ab Ausstellung.
- Sie enthalten die Effizienzklasse A+ bis H (Wohngebäude), den Energieträger, das Baujahr und Modernisierungsempfehlungen.
- Sie müssen Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
- Ihre Kennwerte sind Pflichtangaben in jeder Immobilienanzeige.
Unsere Empfehlung
Wenn der Verbrauchsausweis für Ihr Gebäude zulässig ist und Sie den Ausweis für Verkauf, Vermietung oder Anzeige brauchen, ist er die wirtschaftliche Wahl: 69,00 €, fertig in 1 Werktag. Den Bedarfsausweis (ab 250,00 €) empfehlen wir, wenn Sie sanieren, fördern lassen oder ein energetisch gutes Haus im besten Licht zeigen wollen. Verbrauchsausweis bestellen · Bedarfsausweis bestellen
Häufige Fragen
Wahlfreiheit, Effizienzklasse und die Änderungen 2027.
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